Voreinstellung Deutschland: Speisen 7 % · Getränke 19 %Quelle und Ausnahmen

Mit deinen Mengen und Nettopreisen

Wareneinsatzquote berechnen: je Gericht oder für den Monat

Die Rezeptquote beträgt im Beispiel 50 %: 5,00 € Wareneinsatz werden mit 10,00 € Nettopreis verglichen. Für einen Zeitraum brauchst du stattdessen Warenbestände, Zugänge und den passenden Nettoumsatz.

Durchgerechnetes Beispiel

Kalkulation bearbeiten

Einkaufspreise netto. Beispielwerte sind Rechenannahmen, keine Marktpreise.

Rechenmodus
Bekannter Preis und Wareneinsatz

Der gewählte Satz entscheidet deinen Steuerfall nicht. Eigener Preis und Zielquote dürfen unabhängig voneinander verwendet werden.

So entsteht das Ergebnis

Die Rechnung verwendet intern ungerundete Werte. Angezeigte Näherungen sind mit ≈ gekennzeichnet.

  1. Kartenpreis nettoKartenpreis brutto / (1 + Steuersatz / 100)10 · 0 ≈ 10 €
  2. Beitrag nach WareneinsatzKartenpreis netto − Lebensmittelkosten10 · 5 ≈ 5 €

Steuer und Kostenbasis

Deutschland: Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt der ermäßigte Satz von 7 %, ausgenommen die Abgabe von Getränken. Getränke werden regelmäßig mit 19 % berechnet; mögliche Ausnahmen und Lieferungen sind gesondert zu prüfen. Die Voreinstellung entscheidet deinen Steuerfall nicht. Wähle den Satz je Verkaufsposition. Kombiangebote aus Speisen und Getränken zu einem Gesamtpreis teilst du auf die Positionen auf. Einkaufspreise sind netto; nicht abzugsfähige Vorsteuer, Kleinunternehmerfälle und Ausland bildet dieser Rechner nicht gesondert ab. Rechenhilfe, keine Steuerberatung.

Stand der Steuersätze: 14.10.2026. Quellen und Grenzen

Beim Gericht zählt der Nettopreis

Im Rezeptmodus werden 5,00 € Warenkosten durch 10,00 € Nettopreis geteilt. Die Quote beträgt 50 %. Umsatzsteuer im Kartenpreis gehört nicht zu diesem Nenner.

Bleibt ein Zutatenpreis offen, lässt sich die Quote nicht vollständig bestimmen. Ein ausdrücklich kostenloses Rezept kann vollständig sein; bei einem Nettopreis ohne Wert ist die Quote trotzdem nicht berechenbar.

Inventur und Umsatz müssen zusammenpassen

Für die Periode gilt: Anfangsbestand plus Zugänge, abzüglich Endbestand und separat abgegrenzter anderer Abgänge. Das Beispiel ergibt 2.700,00 € Warenverbrauch bei 9.000,00 € Nettoumsatz und damit 30 %.

Verwende dieselben Zeit- und Warengrenzen für Inventur und Umsatz. Eine Speiseninventur mit dem gesamten Umsatz einschließlich der Getränke zu vergleichen verändert die Aussage.

Personalessen oder Retouren ziehst du nur ab, wenn sie nicht schon an anderer Stelle berücksichtigt wurden. Warenverlust bleibt im Verbrauch, solange er nicht nach deiner gewählten Abgrenzung separat erfasst ist.

Rezeptplanung und Monatswert getrennt lesen

Die Rezeptquote beschreibt eine geplante Portion mit ihren Zutaten. Die Periodenquote enthält den erfassten Warenfluss des Zeitraums. Absatzmix, Bestandsfehler und nicht separat erfasste Verluste können den Monatswert verändern.

Ein Unterschied allein erklärt seine Ursache nicht. Prüfe zuerst Bestand, Zeitraum und Umsatzzuordnung, bevor du daraus eine Preisänderung ableitest.

Noch offene Fragen

Was passiert ohne Umsatz im Zeitraum?

Der Warenverbrauch bleibt sichtbar. Eine Quote mit Nettoumsatz gleich null ist nicht berechenbar. Der Rechner ersetzt sie nicht durch einen Prozentwert.